Aktuelle Information zur Sessionseröffnung am 13.11.2021, Stand 11.11.

Liebe Karnevalsfreunde, nach Rücksprache mit dem Kreis Euskirchen, der Stadt Euskirchen, den vier vaterstädtischen Vereinen und weiteren befreundeten Vereinen sowie einer Menge Telefonate und Sitzungen sind wir gemeinsam zu der Entscheidung gekommen, die Sessionseröffnung in Euskirchen unter Einhaltung der 2G-Regel durchzuführen. Der Zutritt zum unmittelbar vor der Bühne gelegenen Bereich auf dem Alten Markt wird also nur vollständig immunisierten Gästen (geimpft oder genesen) gewährt werden. 2G-Regel zur Sessionseröffnung Kinder von 0 bis einschl. 5 Jahren benötigen keinerlei Nachweis! Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 16 Jahren benötigen lediglich einen negativen Schnelltest, der bis zu 24h alt sein darf, um [...]